Sie wurden auf Schadenersatz in Anspruch genommen, Ihr D&O-Versicherer lehnt aber die Deckung ab? Häufig verweigern Versicherer bereits im Haftpflichtprozess die volle Übernahme der Abwehrkosten. Im Fall einer Schadenersatzpflicht lehnen sie die Freistellung des Managers ab.
Wir setzen Ihre Versicherungsansprüche gegen den D&O-Versicherer durch und beraten Sie zur Wahrung Ihres Versicherungsschutzes.
Sie haben eine weitere Frage zur Managerhaftung oder D&O-Versicherung?
Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Fehlender D&O-Versicherungsschutz kann finanzielle Existenzen zerstören. Vertrauen Sie deshalb erfahrenen Versicherungsrechtlern die Geltendmachung Ihrer Ansprüche an.
Organhaftung und D&O-Versicherung sind seit mehr als zehn Jahren unser Tagesgeschäft. Viele medienwirksame Managerhaftungsfälle der letzten Jahre haben wir rechtlich begleitet. Wir haben für versicherte Unternehmen und ihre Manager richtungweisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs herbeigeführt.